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AGB

Als Hundefotografin ist es mir wichtig, transparent und fair zu agieren. Die AGB regeln die vertraglichen Rahmenbedingungen und informieren Dich über alle relevanten Details. Dazu gehören Informationen über den Ablauf eines Fotoshootings, die Preise, Zahlungsmodalitäten sowie Regelungen zu Rücktritt und Stornierung. 

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von

Dienstleistungen und Werkleistungen durch Pfoten im Fokus Photography - Marion Becker.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des

Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem

Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Marion Becker oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Marion Becker ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Marion Becker den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder

mengenmäßig begrenzt.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Marion Becker vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende

Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Marion Becker durch einen Kunden können die Erstellung von Fotos im Bereich der Tierfotografie sein.

 

3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1 Der Ablauf des Shootings wird vor dem vereinbarten Termin grob besprochen, das kann auch per E Mail oder WhatsApp oder telefonisch geschehen.

3.2 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden sorgfältig ausgesucht und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

3.3 Während des Shootings kann der Kunde jederzeit das Live View des Bildes auf dem Kamera Display nutzen, um eventuelle Änderungen anzusprechen. 

4. Stornierung durch den Kunden

4.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail erhalten hat, ist dieser Termin geblockt und kann von keinem anderen Kunden mehr gebucht werden.

4.2 Wird ein Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem Datum storniert, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des Shootingpreises erhoben, da der Termin ansonsten von einem anderen Kunden hätte gebucht werden können. Über den Ausfall erhält der Kunde umgehend eine Rechnung.  

4.3. Stornierung

4.3.1 Fotoshooting

- Die Stornierung bei Shootings ist bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich.

- Bei Stornierung bis 48 Stunden vor vereinbartem Termin werden 50% des vereinbarten Honorars fällig.

- Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne telefonische oder schriftliche Mitteilung (E-Mail) gelten als Nichterscheinen und werden mit 50% des Shooting Preises in Rechnung gestellt

5. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial

5.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

5.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Marion Becker. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.

5.3 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

5.4 Digitales Bildmaterial ist nur zur privaten Nutzung gestattet. 

6. Absage durch die Fotografin - Änderungen im Shooting-Ablauf

6.1 Kann Marion Becker aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf

Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten. Bei nicht Ausführen des gesamten Auftrags, ist der Marion Becker zur Rückzahlung des bereits gezahlten Betrages

verpflichtet, sofern bereits Geld geflossen ist.

6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt

werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Bei Nichtstattfinden aufgrund des Wetters, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten.

7. Allgemeine Shooting Hinweise

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, während des gesamten Shootings auf seinen Hund zu achten, etwaige Störungen anzuzeigen und die volle Verantwortung für die Aktionen während des Shootings zu tragen.

7.2 Ist eine vom Fotografen gewünschte Aktion nicht durchführbar, ist diese zu unterlassen. 

8. Bearbeitung der angefertigten Bilder

8.1 Nach Sichtung der Bilder des Shootings durch die Fotografin, erfolgt ein erstes Sortieren der Fotos.

8.2 Je nach Absprache werden eine Anzahl fertig bearbeiteter Fotos zur Verfügung gestellt oder aber eine größere Anzahl grundoptimierter Fotos. Zur besseren Veranschaulichung wird bei Fall 2 ein komplett bearbeitetes Foto zur Ansicht zur Verfügung gestellt. 

9. Gutscheine

Der Kunde kann Gutscheine erwerben, der Kauf ist über die Website, aber auch durch Abholung und Barzahlung möglich. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer eine Shootingleistung, die auf dem Gutschein vermerkt ist. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

10 . Nutzungsrechte und Urheberrecht

10.1 Marion Becker steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

10.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten

Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte

Urheberkennzeichnung erfolgt.

10.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer

Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

10.4 Marion Becker räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

10.5 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Marion Becker in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sindgesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.

10.6 Marion Becker ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.

10.7 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung.

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